Chesselhuus Pfäffikon | Events & Saalmiete

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firmen Event GmbH, 8330 Pfäffikon | Version 1.0 vom 8. Oktober 2023 

 

  1. Allgemeines

1.1 Reservation, Buchung und Vertrag 

  1. a) Eine Reservation gilt erst nach Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags bzw. einer elektronischen Auftragsbestätigung sowie einer bei Firmen Event GmbH eingegangenen An- oder Vorauszahlung als verbindliche
  2. b) Veranstaltende und Firmen Event GmbH schliessen mit der verbindlichen Buchung eine zeitlich, räumlich und inhaltlich begrenzte Nutzungsvereinbarung ab.
  3. c) Bei Veranstaltungen geht Firmen Event GmbH ausschliesslich vertragliche Verpflichtungen mit den Veranstaltenden ein. Veranstaltende halten Firmen Event GmbH gegenüber sämtlichen Forderungen von zahlenden und nicht zahlenden Teilnehmenden sowie von durch die Veranstaltenden beauftragten Dritten (Künstler, Musiker, Techniker, Caterer, Transportgesellschaften usw.) schadlos.

 

1.2 Zahlungsbedingungen 

  1. a) Bei Auftragssummen über CHF 1‘000.- sind je nach Vereinbarung zwischen 50 und 100% des Gesamtbetrags 30 Tage vor der Durchführung eines gebuchten Anlasses zur Zahlung fällig.
  2. b) Zahlungsfrist sind 10 Tage. Ausnahmsweise kann eine längere Zahlungsfrist bis maximal 60 Tage vereinbart werden.
  3. c) Vereinbarte Preise (abzgl. Rabatte) sind ohne Abzüge (Skonto oder dgl.) geschuldet.
  4. d) Die Mahngebühr beträgt CHF 40.-
  5. e) Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist gilt ein Verzugszins von 5% pro Jahr.

 

1.3 Annullation und Rückerstattung Miete 

  1. a) Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen.
  2. b) Bei Stornierungen bis zu 60 Tagen vor dem Veranstaltungstermin erstattet Firmen Event GmbH erfolgte Zahlungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% der Auftragssumme innert 30 Tagen zurück.
  3. c) Bei Stornierungen innerhalb von 60 Tagen vor dem Veranstaltungstermin steht Firmen Event GmbH 50% – 100% der Auftragssumme zu.
  4. d) Falls die gebuchten Räumlichkeiten nach einer Annullation an Dritte vermietet werden können, erstattet die Firmen Event GmbH den mit Dritten erzielten Erlös aus der Vermietung von Räumen und Technik bis zum Maximum von 50% der Auftragssumme zurück.
  5. e) Die Rückerstattung von maximal 90% der Auftragssumme erfolgt ebenso infolge des Eintritts eines Ereignisses von höherer Gewalt gem. Ziff. 5.1, falls keine andere angemessene Lösung nach Ziff. 5.2 gefunden werden kann.

 

1.4 Annullation und Rückerstattung gekaufter Tickets 

  1. a) Eine Rückerstattung von Firmen Event GmbH ist nur möglich, wenn der entsprechende Anlass auch selber von Firmen Event GmbH organisiert wird. Auf Anlässe Dritter hat die Firmen Event GmbH keinen Einfluss bezüglich Rückerstattung von gekauften Tickets
  2. b) Eine Rückerstattung gekaufter Tickets von Anlässen der Firmen Event GmbH ist nur mit einer abgeschlossenen Ticketversicherung möglich
  3. c) Die Rückerstattung von maximal 90% des Ticketpreis erfolgt innerhalb 10 Tagen nach Annulation gekaufter Tickets mit Ticketversicherung

 

1.5 Nutzung der gemieteten Räume und Technik 

  1. a) Die Nutzung erfolgt gemäss den vereinbarten zeitlichen, räumlichen, inhaltlichen und finanziellen Bedingungen.
  2. b) Veranstaltende sind für die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften vor, während und unmittelbar nach ihren Veranstaltungen verantwortlich – für sich selbst, ihre zahlenden und nicht zahlenden Teilnehmenden, ihre Mitarbeitenden sowie durch ihre beauftragten Dritten.
  3. c) Während der vereinbarten bzw. der tatsächlichen Zeit der Nutzung entstandene Schäden an Gebäude, Einrichtungen, Geräten oder Inventar sind unmittelbar nach ihrer Feststellung den Vertragspartnern zur Kenntnis zu bringen, zu dokumentieren und durch den Veranstaltenden an Firmen Event GmbH zu vergüten.
  4. d) Für die Kommunikation des Orts von Veranstaltungen ist die Verwendung der Marke Chesselhuus für Veranstaltende vor, während und nach der Veranstaltung gestattet. Bei der visuellen Verwendung der geschützten Wort-Bild-Marke (Chesselhuus-Logo) sind die Vorgaben gem. CI/CD-Richtlinie der Firmen Event GmbH zu berücksichtigen. Für abweichende Darstellungen ist bei der Firmen Event GmbH rechtzeitig vor der Kommunikation eine Genehmigung einzuholen.
  5. e) Falls die Marke Chesselhuus mit oder ohne Logo in der Kommunikation von Veranstaltungen durch Veranstaltende benutzt wird, sind Veranstaltende verpflichtet, die Firmen Event GmbH in keiner Art und Weise als Veranstaltende darzustellen.

 

1.6 Dienstleistungen Dritter 

  1. a) Dienstleistungen Dritter können nach Vereinbarung und gegen Verrechnung an Veranstaltende durch Firmen Event GmbH bereitgestellt oder direkt durch Veranstaltende an Dritte beauftragt werden.
  2. b) Firmen Event GmbH kann die direkte Zusammenarbeit mit Dritten aus wichtigen Gründen ablehnen oder abbrechen, auch zur Unzeit. Sie setzt Veranstaltende umgehend schriftlich davon in Kenntnis und schlägt gleichzeitig valable Alternativen vor.

 

1.7 Ausschlusskriterien 

  1. a) Firmen Event GmbH hat das Recht, Veranstaltende oder Veranstaltungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Sie kann in Fällen von durch Veranstaltende bewusst zurückgehaltenen oder falschen Informationen zu Veranstaltungsinhalten von bestätigten Buchungen unter Rückerstattung aller erfolgten Zahlungen ohne weitere Entschädigungspflicht zurücktreten. 

  1. b) Veranstaltungen mit rassistischen, sexistischen oder anderweitig diskriminierende Inhalten sowie Veranstaltungen, die eine illegale Aktivität, Diskriminierung, Hass oder Gewalt fördern oder verherrlichen, sind von der Nutzung der Veranstaltungsräumlichkeiten der Firmen Event GmbH
  2. c) Veranstaltungsinhalte, die gegen in der Schweiz geltende Gesetze verstossen, wie beispielsweise illegale Glücksspiele, Drogenmissbrauch oder andere strafbare Handlungen, sind nicht gestattet.
  3. d) Veranstaltungsteilnehmende und -mitarbeitende, die den Ausschlusskriterien gemäss Ziff. 1.7b oder 7c persönlich entsprechen oder mit ihrem Verhalten Veranstaltungen, andere Teilnehmende oder Mitarbeitende von Veranstaltungen, Gebäudenutzende, Nachbarn oder Passanten wiederholt stören oder belästigen, sind durch die Veranstaltenden von der Nutzung der Veranstaltungsräumlichkeiten der Firmen Event GmbH auszuschliessen, wegzuweisen und im Straffallverdacht zu verzeigen.
  4. e) Die Firmen Event GmbH behält sich das Recht vor, Veranstaltungen im Voraus zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie mit dem Schweizer Recht und internen Richtlinien im Einklang stehen sowie gemäss Ziff. 1.7d fehlbare Personen von der Nutzung der Veranstaltungsräumlichkeiten der Firmen Event GmbH auszuschliessen und wegzuweisen sowie Hausverbote auszusprechen und durchzusetzen.
  5. f) Bei Zweifeln bezüglich der Vereinbarkeit einer Veranstaltung mit dem Schweizer Recht und/oder internen Richtlinien behält sich die Firmen Event GmbH das Recht vor, die Veranstaltung abzulehnen oder zusätzliche Informationen anzufordern.

 

1.8 Haftung 

  1. a) Die Gemeinde Pfäffikon stellt sicher, dass ihre Liegenschaften und die sich darin befindenden Räumlichkeiten, insbesondere die Räume für Veranstaltungen, sicher benutzt werden können. Die Räume und Technik für Veranstaltungen wurden gemäss im Jahr 2015 geltendem Schweizer Recht, einschlägigen Normen, Richtlinien und Vorschriften geplant, behördlich bewilligt und erstellt. Die Gemeinde Pfäffikon ist u.a. verantwortlich für die korrekte Organisation und Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen, Unterhalts- und Wartungsarbeiten für eine sichere Veranstaltungsinfrastruktur.
  2. b) Die Firmen Event GmbH haftet nicht für Verluste, Schäden oder rechtliche Konsequenzen, die sich aus der Vorbereitung oder Durchführung einer nicht vertrags- oder gesetzeskonformen Veranstaltung oder nicht vertrags- oder gesetzeskonformem Verhalten von Veranstaltungsteilnehmenden oder -mitarbeitenden
  3. c) Veranstaltende erklären sich mit der verbindlichen Buchung entsprechend ihres Verschuldungsgrades solidarisch haftend für alle Verluste, Schäden sowie rechtlichen Folgen der Vorbereitung und Durchführung der durch sie gebuchten Veranstaltungen.
  4. d) Veranstaltende erklären mit der verbindlichen Buchung, die Firmen Event GmbH und ihre Mitarbeitenden von jeglicher Haftung für die Vorbereitung und Durchführung der durch sie gebuchten Veranstaltungen freizustellen, falls deren Absichten, Inhalte, Teilnehmende, Mitarbeitende oder Beauftragte Schweizer Recht verletzen.
  5. e) Die Firmen Event GmbH haftet ausschliesslich für nachgewiesene Verluste oder Schäden, die unmittelbar vor, nach oder während der vereinbarten Veranstaltung eintreten und nachweislich durch Mitarbeitende der Firmen Event GmbH oder ihre direkt Beauftragten grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden oder auf versagende Teile der baulichen Infrastruktur zurückzuführen sind (Gebäudehaftpflicht) . Für Stö-

rungen oder Fehler der Gebäude- oder Veranstaltungstechnik gilt Abschnitt 4. 

  1. f) Die Versicherung der Veranstaltungen ist Sache der Veranstaltenden.

 

  1. Sicherheit und Brandschutz

2.1 Einrichtungen 

  1. a) Die Veranstaltungsräume des Chesselhuus sind mit Brand-/Rauchmeldern, Feuerlöschern und weiteren Einrichtungen gemäss den geltenden Brandschutzvorschriften ausgestattet. Die Gemeinde Pfäffikon stellt die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle, Wartung, Unterhalt und Überwachung dieser Einrichtungen und Geräte sowie Datenschutz und -löschung sicher.
  2. b) Veranstaltende, ihre Mitarbeitenden und ihre beauftragten Dritten sind im Notfall zur zweck – und verhältnismässigen Bedienung bzw. Auslösung berechtigt und verpflichtet. Veranstaltende sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden und beauftragte Dritte auf Notfälle vorzubereiten und entsprechend zu informieren und zu instruieren. Sie haften für missbräuchliche, unzweckmässige und unverhältnismässige Bedienung der vorhandenen Einrichtungen unmittelbar vor, nach und während ihren Veranstaltungen und die Auslösung von Fehlalarmen.

 

2.2 Vorschriften 

  1. a) Notausgänge und Fluchtwege sind gekennzeichnet. Sie sind jederzeit frei zu halten von visuellen und physischen Hindernissen.
  2. b) Für das Einhalten der Brandschutzvorschriften unmittelbar vor, während und nach Veranstaltungen, zum Beispiel betr. Dekoration, Möblierung, Vorbereitungen usw. sind die Veranstaltenden verantwortlich.
  3. c) Anweisungen von Mitarbeitenden der Firmen Event GmbH zur Einhaltung von Sicherheits- und Brandschutzvorschriften sind unverzüglich Folge zu leisten.

 

2.3 Veranstaltungsspezifische Massnahmen 

  1. a) Veranstaltende sind verpflichtet, die Firmen Event GmbH über besondere Sicherheits- oder Brandschutzanforderungen im Voraus zu informieren, damit angemessene Vorkehrungen getroffen werden können.
  2. b) Für Veranstaltungen mit besonderen brandschutztechnischen Anforderungen (z.B. bei der Verwendung von Kerzen), müssen entsprechende Genehmigungen eingeholt werden.
  3. c) Die vereinbarte maximale Personenbelegung von Räumlichkeiten ist in jedem Fall einzuhalten, für die Kontrolle des Einlasses sind die Veranstaltenden verantwortlich.

 

2.4 Haftungsausschluss 

  1. a) Die Firmen Event GmbH haftet nicht für Verluste oder Schäden, die auf Nichteinhaltung von Brandschutz- oder Sicherheitsvorschriften durch Veranstaltende, ihre Mitarbeitenden oder ihre beauftragten Dritten zurückzuführen sind.
  2. b) Veranstaltende erklären sich mit der verbindlichen Buchung damit einverstanden, die Firmen Event GmbH von jeglicher Haftung für Schäden und Verluste durch Brand oder Rauch frei- und schadlos zu halten sowie sich bzw. ihre Veranstaltungen entsprechend zu versichern.

 

  1. Lebensmittelsicherheit

3.1 Verantwortung der Caterer 

  1. a) Für die Einhaltung aller geltenden Vorschriften für die Sicherheit von Lebensmitteln und Suchtprävention vor, während und nach Veranstaltungen trägt der jeweils beauftragte Caterer die umfassende Verantwortung. Sie beinhaltet Ordnung, Sauberkeit, Hygiene, den Transport, die Lagerung, Zubereitung, Präsentation, Abgabe und den Verkauf aller Lebensmittel für Veranstaltende, ihre Mitarbeitenden, die Mitarbeitenden ihrer beauftragten Dritten und insbesondere für die Teilnehmenden von Veranstaltungen (alle zusammen: die Konsumenten) sowie die Entsorgung von Lebensmittelabfällen .
  2. b) Veranstaltende können die Aufgaben und Verantwortungen als Caterer auch selbst wahrnehmen, sie sind verpflichtet dies der Firmen Event GmbH unter Angabe des verantwortlichen und an der Veranstaltung anwesenden Patentinhabers bekannt zu geben.

 

3.2 Einhalten der Vorschriften 

  1. a) Veranstaltende sind verpflichtet, die Zulassung, Qualifikation und Eignung ihrer beauftragten Caterer zu prüfen und für die Anwesenheit der verantwortlichen Patentinhaber zu sorgen.
  2. b) Vertreter des Amts für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Zürich und der Firmen Event GmbH sind berechtigt, die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften vor, während und nach Veranstaltungen zu überprüfen und alle vermieteten Räumlichkeiten zu diesem Zweck jederzeit zu betreten. Sie haben bei Verstössen gegen die einschlägigen Vorschriften das Recht, Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Konsumenten zu ergreifen. Firmen Event GmbH informiert Veranstaltende vorab.
  3. c) Den Anweisungen der Vertreter des Amts für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Zürich und der Firmen Event GmbH zur Einhaltung der einschlägigen Vorschriften sind unverzüglich Folge zu leisten.

 

3.3 Haftungsausschluss 

  1. a) Die Firmen Event GmbH haftet nicht für Verluste, Schäden oder rechtliche Konsequenzen, die sich aus der Nichteinhaltung der einschlägigen Vorschriften durch Caterer ergeben, es sei denn, sie hat die Aufgaben und Verantwortung des Caterers selbst übernommen und ihre fehlbaren Mitarbeitenden haben grobfahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.
  2. b) Veranstaltende halten die Firmen Event GmbH von jeglicher Haftung frei und schadlos von sämtlichen Folgen nicht eingehaltener Vorschriften für die Sicherheit von Lebensmitteln und Suchtprävention ihrer beauftragten Caterer und versichern sich bzw. ihre Veranstaltungen entsprechend.

 

  1. Technik

4.1 Verantwortung für die Gebäude- und Veranstaltungstechnik 

  1. a) Die Firmen Event GmbH ergreift alle erforderlichen Massnahmen, um sicherzustellen, dass die technische Ausstattung in den vermieteten Räumlichkeiten stets einwandfrei funktioniert. Trotzdem können unvorhersehbare technische Störungen oder Ausfälle nicht völlig ausgeschlossen werden. Mögliche Ursachen liegen teilweise auch ausserhalb des Einflussbereichs der Firmen Event GmbH, z.B. Unterbrüche der Stromversorgung, Ausfälle von Internetverbindungen, Fehlfunktionen von Teilsystemen oder Defekte von Geräten oder Bauteilen.
  2. b) Veranstaltende sind verantwortlich für die rechtzeitige Klärung aller erforderlichen technischen Anforderungen und die Beauftragung der entsprechend benötigten Dritten oder der Firmen Event GmbH mit der Planung, Vorbereitung, Koordination, Organisation, Aufbau, Abbau und Bedienung der für ihre Veranstaltungen benötigten Technik. Für die Bereitstellung zusätzlicher Alternativen und Redundanzen zur Minimierung von Ausfallrisiken und technischen Problemen sind ebenfalls die Veranstaltenden zuständig.
  3. c) Falls unmittelbar vor oder während einer Veranstaltung technische Probleme auftreten, informieren sich die Vertragspartner unverzüglich und suchen gemeinsam nach Lösungen, um die Auswirkungen zu minimieren und die Veranstaltung bestmöglich fortzusetzen.

 

4.2 Schall- und Laserverordnung (SLV) 

Veranstaltende sind verantwortlich für die Einhaltung der Schweizer Schall- und Laserverordnung. 

 

4.3 Haftungsausschluss 

  1. a) Die Firmen Event GmbH haftet nicht für Verluste, Schäden oder rechtliche Konsequenzen, die sich aus einer Verletzung der SLV oder aus technischen Störungen oder Ausfällen ergeben, es sei denn, ihre eigenen fehlbaren Mitarbeitenden haben grobfahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.
  2. b) Veranstaltende halten die Firmen Event GmbH von jeglicher Haftung frei und schadlos von sämtlichen Folgen aus Verletzungen der SLV und technischer Störungen und versichern sich bzw. ihre Veranstaltungen

 

  1. Höhere Gewalt

5.1 Definition 

Höhere Gewalt bezeichnet unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse, die ausserhalb der Kontrolle der Vertragspartner liegen und die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Firmen Event GmbH unmöglich machen oder erheblich beeinträchtigen, wie beispielsweise Naturkatastrophen, Kriege, Streiks, behördliche Anordnungen oder andere aussergewöhnliche Ereignisse und Umstände. 

 

5.2 Auswirkungen 

  1. a) Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt, das die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Firmen Event GmbH unmöglich macht oder erheblich beeinträchtigt, wird sie die Veranstaltenden unverzüglich darüber informieren und gemeinsam mit ihnen nach Lösungen suchen, um die Auswirkungen zu minimieren.
  2. b) Bestehende Vereinbarungen werden im Fall von Ereignissen höherer Gewalt in dem Umfang ausgesetzt oder geändert, der erforderlich ist, um den Auswirkungen der höheren Gewalt angemessen zu begegnen. Die Vertragspartner suchen gemeinsam angemessene Lösungen, um die Situation zu bewältigen und die betroffenen Veranstaltungen bestmöglich fortzusetzen, stattfinden zu lassen oder zu verschieben.

 

5.3 Haftungsausschluss 

  1. a) Die Firmen Event GmbH haftet nicht für Verluste oder Schäden im Zusammenhang mit Veranstaltungen, die sich als Folge von Ereignissen höherer Gewalt ergeben.
  2. b) Veranstaltende halten die Firmen Event GmbH von jeglicher Haftung frei und schadlos von sämtlichen Folgen von Ereignissen höherer Gewalt und versichern sich bzw. ihre Veranstaltungen entsprechend.

 

  1. Datenschutz

6.1 Erklärung 

Es gilt die Datenschutzerklärung in der auf www.chesselhuus.ch/datenschutz/ aktuell publizierten Version. Mit dieser Datenschutzerklärung informiert die Firmen Event GmbH, welche Personendaten sie im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten und Tätigkeiten einschliesslich ihrer Webseite bearbeitet. Sie informiert insbesondere, wofür, wie und wo sie welche Personendaten bearbeitet sowie über die Rechte von Personen, deren Daten sie bearbeitet. 

 

6.2 Anwendbares Recht 

Die Firmen Event GmbH untersteht dem schweizerischen Datenschutzrecht sowie allenfalls anwendbarem ausländischem Datenschutzrecht wie insbesondere jenem der Europäischen Union (EU) mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Europäische Kommission anerkennt, dass das schweizerische Datenschutzrecht einen angemessenen Datenschutz gewährleistet. 

 

  1. Schlussbestimmungen

7.1 Gültigkeit 

  1. a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Firmen Event GmbH mit veranstaltenden juristischen oder privaten Personen und treten am Datum der im Titel genannten Version in Kraft.
  2. b) Die Firmen Event GmbH hat das Recht, diese AGB jederzeit anzupassen. Sie hat bestehende Vertragspartner über die Anpassungen in Kenntnis zu setzen. Ohne Widerspruch eines Vertragspartners wird die neue Version für alle gebuchten Veranstaltungen des Veranstaltenden innert 20 Tagen rechtskräftig.
  3. c) Für einzelne oder zusätzliche Aktivitäten und Tätigkeiten können weitere rechtliche Dokumente wie Nutzungs- oder Teilnahmebedingungen sowie zusätzliche Erklärungen gelten.

 

7.2 Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. 

 

7.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Schweizer Recht. Bei Streitigkeiten ist das zuständige Gericht am Sitz der Firmen Event GmbH in der Schweiz zuständig 

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